
UV-Strahlung fördert die Entstehung von Hautkrebs, das ist wissenschaftlich erwiesen. Die Sonne ist unsere Hauptquelle für ultraviolette (UV) Strahlung. Doch Menschen sind zum Teil auch künstlich erzeugten UV-Strahlen ausgesetzt
In Solarien, durch Industrielampen, beim Schweißen oder durch medizinische UV-Therapien. Und auch diese künstliche UV-Strahlung steht unter dem Verdacht, das Hautkrebsrisiko zu erhöhen. Die Studienergebnisse dazu, waren bislang allerdings widersprüchlich. Die Europäische Kommission hat das näher unter die Lupe genommen.
Zum Schutz der Verbraucher hatte die Kommission der Europäischen Union eine Direktive (1) erlassen und einen europäisch harmonisierten Standard (2) für solche Geräte festgelegt. Nun hat die Kommission nach Hinweisen aus Spanien festgestellt: Der Standard greift zu kurz und deckt nicht alle notwendigen Aspekte von Gesundheit und Sicherheit ab. So schreibt er keine maximalen Grenzwerte für die tatsächliche Abstrahlung von UV-Strahlen für Bräunungsvorrichtungen vor. Die Kommission hat daraufhin ihr "Scientific Committee on Consumer Produkts (SCCP)" zu seiner wissenschaftlichen Meinung in dieser Sache befragt. Der europäische Standard soll nun überarbeitet werden.
Die Effekte künstlichen UV-Lichts auf die Gesundheit sind noch nicht gut untersucht. Es gibt nicht sehr viele, aber eine Reihe nicht sehr aussagekräftige Studien. Auf der Grundlage des bislang bekannten ist das SCCP jedoch der Ansicht, dass die Nutzung von Solarien und anderen Bräunungsgeräten, gleichgültig ob mit UV-B- oder UV-A-Strahlung, das Risiko für maligne Melanome der Haut erhöht und wahrscheinlich auch Augenkarzinome auslösen kann. Menschen mit erhöhtem Risiko für Hautkrebs, also insbesondere hellhäutige Personen und solche mit vielen Muttermalen sowie Menschen, deren Immunsystem heruntergefahren ist, sollten daher keine Solarien o.ä. nutzen. Tabu sein sollten Bräunungseinrichtungen jeglicher Art für die Hauttypen I und II, für solche mit Sommersprossen, für Menschen mit zahlreichen oder atypischen Muttermalen und für alle, in deren Familie bereits einmal ein Melanom aufgetreten ist, so das SCCP. Wer es dennoch nicht lassen kann, sollte unbedingt die Augen wirksam vor UV-B und UV-A schützen. Kids und Teens unter 18 gehören laut SCCP gar nicht ins Solarium oder vor Mamas Gesichtsbräuner. Ihr Risiko für Melanome ist ganz besonders hoch.
Lit.: "Biological effects of ultraviolet radiation relevant to health with particular reference to sunbeds for cosmetic purposes", Scientific Committee on Consumer Products (SCCP), 20.06.2006; 1) Low Voltage Directive (LVD) 73/23/EEC1, 2) European standard EN 60335-2-27:19972