
26.05.2011
Auf allen kosmetischen Mitteln ist die vollständige Angabe der Inhaltsstoffe vorgeschrieben. Sie erfolgt nach der so genannten INCI-Nomenklatur (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients). Diese baut auf chemischen Fachbezeichnungen sowie lateinischen Pflanzennamen auf. Verbraucher können mit diesen Bezeichnungen meist recht wenig anfangen. Die Inhaltsstoffe in Anteilen von mehr als 1 % werden auf der Verpackung mit absteigender Reihenfolge ihrer Konzentrationen angegeben. Was an erster Position steht, ist am meisten enthalten.
Für Verbraucher stellt das webportal www.haut.de eine komplette Datenbank zu allen Inhaltsstoffen (INCI-Bezeichnungen), die in kosmetischen Produkten anzutreffen sind, zur Verfügung. Der Verbraucher erhält nach Eingabe einer INCI-Bezeichnung Informationen über die Funktionen eines Stoffes in kosmetischen Produkten sowie z. B. auch die deutsche Bezeichnung eines pflanzlichen Inhaltsstoffs. Mit dieser Datenbank wird dem Verbraucher die Möglichkeit gegeben, sich näher über die Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel zu informieren. Dieser Service wird von Menschen mit empfindlicher Haut zunehmend genutzt. Allergikern bieten die INCI-Bezeichnungen Hilfe bei der Auswahl der Produkte diejenigen zu meiden, die Stoffe enthalten, auf die sie allergisch reagiert.
Weitere Informationen finden Sie unter www.haut.de/service/inci
Quelle: haut.de