
30.06.2011
Urlaub ist für manchen eine schöne Ausnahmesituation. Da kann es schon mal reizvoll sein, ungewöhnliche Dinge auszuprobieren. Wer gelegentlich mit dem Gedanken spielt, sich eventuell mal ein dauerhaftes Tattoo zu gönnen, könnte versucht sein, es erst einmal mit einer Bemalung der Haut auf Zeit zu testen. Angebote derartiger Henna-Tattoos sind an Urlaubsstränden zahlreich.
Die mitunter kunstvollen Verzierungen auf der Haut bieten zunächst eine unkomplizierte Alternative zu gestochenen Tattoos, denn das Auftragen der Henna-Paste geht schnell, es schmerzt nicht und das Tattoo verblasst innerhalb von Wochen. Henna gilt als Naturprodukt. Das färbende Pulver wird aus getrockneten Blättern des Cyperstrauches gewonnen und findet zur Färbung von Nägel, Haaren und Haut schon seit mehr als tausend Jahren Verwendung. Was allerdings so harmlos scheint, kann sich leider als riskant erweisen. Im Rohzustand sind mit der Hennafarbe nur rötliche bis bräunliche Tönungen möglich. Erst wenn der chemische Zusatz PPD (Para-Phenylendiamin) beigemischt wird, sind schwarze, blaue und dunkelbraune Farbtöne möglich.
Phenylendiamin hat jedoch eine stark sensibilisierende Wirkung und kann bei erneutem Kontakt folgenschwere Hautreizungen und Hauterkrankungen auslösen. Personen, die einmal gegenüber PPD sensibilisiert sind, können allergisch auf den Stoff oder auf Farben mit ähnlicher chemischer Struktur reagieren. Sie müssen Produkte meiden, die diese Substanz enthalten. Das ist gar nicht so einfach, weil PPD auch in Haarfarben sowie als Bestandteil von Farbstoffen in dunklen Lederwaren und dunklen Textilien vorkommen kann. Das die Haut hellrot färbende Hennapulver selbst wird in der Regel gut vertragen.
Nach Information des Bundesministeriums für Verbraucherschutz gilt PPD „als hochallergener Stoff und seine Verwendung ist daher in Deutschland gemäß Tätowiermittelverordnung (TätMVO) untersagt. Trotz Verbots wird es in manchen "Henna"-(Aufmal-)Tattoos verwendet.“ Vorsorglich sollte deshalb auf die dunkle Farbverzierung an der Haut verzichtet werden.
Quellen:
– Bundesministerium für Verbraucherschutz, 2011
– Bundesinstitut für Risikobewertung, 2007