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Vorsorge bereits bei der Herstellung
Gefahr erkannt - Gefahr gebannt
Die neue Regelung soll Klarheit über die Verwendbarkeit von Kosmetika verschaffen. Die Angaben gelten für den üblichen Gebrauchszeitraum eines Produktes und für normale Lagerbedingungen, d.h. Raumtemperatur und keine direkte Sonneneinwirkung.
Ist ein Produkt allerdings bereits in Gebrauch, können Sauerstoff und von außen zugeführte Keime seine Qualität beeinträchtigen. Ein Prozess, der je nach Zusammensetzung und Verpackung sehr unterschiedlich verlaufen kann - mit entsprechenden Folgen für die Haltbarkeit.
Durch sorgfältig ausgewählte Inhaltsstoffe, wohlausgewogene Rezepturen und optimal angepasste angepasste Verpackungslösungen versuchen die Hersteller, eine gute Haltbarkeit von Kosmetika während ihrer Verwendungsdauer sicherzustellen.
Anfällig für einen Befall mit Keimen sind geöffnete Produkte, vor allem solche mit hohem Wassergehalt. Dazu zählen z. B. Feuchtigkeitscremes, bestimmte Make-ups und Körperlotionen. Einen wichtigen und notwendigen Beitrag zum Schutz vor Verderb leisten hier Konservierungsstoffe.
Bei sehr fetthaltigen Rezepturen verhindern Antioxidantien, dass die Produkte ranzig werden. Sie sorgen dafür, dass die Inhaltsstoffe nicht miteinander oder mit Sauerstoff reagieren. Auch Alkohol verbessert neben seinen kosmetischen Eigenschaften zusätzlich die Haltbarkeit.
Tipps zur richtigen Aufbewahrung
Auch die Sorgfalt der Anwender hat einen Einfluss auf die Haltbarkeit kosmetischer Produkte. Bereits durch Beachtung weniger Grundregeln kann die Lebensdauer der Kosmetikprodukte deutlich erhöhen:
- Packungen nur zum unmittelbaren Gebrauch öffnen.
- Angebrochene Produkte möglichst zügig verbrauchen.
- Kosmetika und Körperpflegemittel nach jeder Anwendung wieder sorgfältig verschließen.
- Hat sich ein Produkt bereits verfärbt oder im Geruch verändert, sollte es nicht mehr verwendet werden.
- Kosmetika, insbesondere solche mit niedriger Mindesthaltbarkeit, kühl, trocken und dunkel aufbewahren.
- Produkte niemals verdünnen oder miteinander mischen. Gemischt werden dürfen Produkte nur dann, wenn es ausdrücklich vorgeschrieben ist.
- Nachfüllsysteme vor der Wiederverwendung reinigen und trocknen.
- Cremes nie mit ungewaschenen Händen entnehmen. Am besten einen sauberen Spatel benutzen.
- Bei Wimperntusche und Eyelinern vermeiden, dass durch Auf- und Ab-Bewegungen des Bürstchens Luft in das Produkt gepumpt wird.
- Alle Gegenstände, die mit kosmetischen Produkten direkt in Berührung kommen, peinlich sauber halten. Make-up-Schwämmchen, Spatel und Pinsel regelmäßig mit Seife, Spülmittel oder einem milden Shampoo gründlich auswaschen. Vor dem Gebrauch vollständig trocknen lassen.
Im Falle eines Falles - Aufklärung bei Bedarf -
Dass bei der Herstellung und der Lieferkette bis zum Verbraucher alles wohlgeordnet zugeht, zeigt die äußerst geringe Zahl von Beanstandungen: Der Anteil verdorbener Produkte an der Gesamtzahl aller Reklamationen im Handel ist verschwindend gering. Und nicht selten handelt es sich dabei um Fälle, bei denen sich nicht mehr eindeutig feststellen lässt, wie lange der Verbraucher das Produkt schon im Gebrauch hatte und ob es korrekt gelagert wurde.
Sollte aber tatsächlich einmal ein kosmetisches Produkt nicht mehr verwendbar sein, kann der Hersteller problemlos kontaktiert werden.
Dort geht man der Ursache mit Akribie auf den Grund. Anhand einer Chargen-Kodierung auf der Verpackung lassen sich alle relevanten Daten genau überprüfen. Unmittelbare Hilfestellung und Rat ist außerdem unter der Herstelleranschrift oder bei den Servicenummern erhältlich, die in vielen Fällen auf der Packung aufgedruckt sind.
Stand: 30.10.2008 |
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